Allgemein:Betreiber von www.edart77.com ist Edgar Stöckli mit Wohnsitz in Faoug/VD Schweiz, alias ed Art. Vertragsgegenstand: Ed Art verkauft und vermietet seine Kustwerke. Dies können Gemälde in verschiedensten Techniken, Objekte, Skulpturen, Plastiken, Texte und Fotografien sein. Zudem bietet ed Art je nach Bedürfnis den notwenigen Raum, Material und Know-How an um geplanten Kundenwunsch umzusetzen. Vertragsabschluss: Der Vertrag bedingt einen Auftrag des Kunden. Dieser kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Bei Kauf/Miete gilt, sobald die Übergabe des Kunstwerks erfolgt ist, das Vertragsverhältnis und es gelten die AGB Formalitäten, sofern nicht ausdrücklich anders gemeinsam vereinbart. Bei Auftragsarbeiten oder begleiteten Malstunden gelten das Vertragsverhältnis und die AGB Formalitäten sobald der Auftrag erteilt wurde, oder die Stunden angetreten wurden. Produktangaben: Insbesondere sind Irrtümer über die Angaben (Beschreibung, Abbildung) zu den auf der Website abgebildeten Kunstwerken vorbehalten. Ein Besuch im Atelier vor Ort ist sinnvoll und vorzuziehen. Zahlungsbedingungen: Die angegebenen Preise sind verbindlich und verstehen sich in Schweizer Franken. Die Bezahlung erfolgt mittels Rechnung, zahlbar innert Monatsfrist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Übergabe der Kunstwerke: 1. Abholen vor Ort: Der Kunde erhält das Kunstwerk direkt im Atelier von ed Art in Faoug. Keinerlei Zusatzkosten entstehen. 2. Lieferung per Post-Versand: Die anfallenden Verpackungs-, Versicherungs-, sowie Versandkosten trägt der Kunde. Die genauen Kosten können hier nicht angegeben werden, da die Faktoren Grösse, Gewicht und Wert des Kunstwerks diese direkt beeinflussen. 3. Heimlieferung: Ed Art kommt gerne zu Ihnen direkt vor Ort und hilft auf Wunsch auch das gewünschte Kunstwerk zu installieren. Die anfallenden Reisekosten werden mit 0.70/km verrechnet, sowie einer Aufwandspauschale von 50.-
Schadensansprüche: Bei einer äusserlich sichtbareren Beschädigung kann eine Schadensregulierung nur in Betracht gezogen werden, sofern eine Bescheinigung des jeweiligen Spediteurs vorliegt. Bei einem Mietverhältnis ist der Mieter verpflichtet eine allgemein Sorgfaltspflicht walten zu lassen. Sollten nach Ablauf einer Miete bei der Zurücknahme des Kunstwerks von ed Art offensichtliche Beschädigungen festgestellt werden, wird ein angemessener Schadenersatz in Betracht gezogen. Eigentumsvorbehalt: Bei einem Kauf bleibt das Kunstwerk bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ed Art. Bei einer Miete bleibt das Kunstwerk Eigentum von ed Art |